• i. S. d. IDD zur jährlichen Weiterbildung im Ausmaß von 15 Wochenstunden verpflichtet sind
• ihre Weiterbildung in den Arbeitsalltag integrieren wollen – ohne Reisezeiten und -kosten
• mit ihrem Fachwissen immer auf dem aktuellen Stand sein wollen
Durch die Teilnahme am Webinar erhalten die TeilnehmerInnen den Nachweis für Ihre persönliche Weiterbildung (Teilnahmebestätigung).
Der Besuch der Veranstaltung kann als Nachweis der Absolvierung der erforderlichen Weiterbildung für Zwecke der IDD nach VAG herangezogen werden.
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Regulatorik
Modul 1: DSGVO für den Versicherungs-Innendienst RA Dr. Günther LEISSLER (Schönherr Rechtsanwälte GmbH) | Mi, 26.6.2019 15.00-16.00 Uhr |
Modul 2: Auswirkungen der IDD auf den Versicherungs-Innendienst Im Zusammenhang mit der Frage der Auswirkungen der IDD auf den Versicherungs-Innendienst werden nachstehende Aspekte sowohl aus Sicht der „Erwartungshaltung von Regulierung und Aufsicht“ als auch aus Sicht der Umsetzungspraxis beleuchtet: Welche Tätigkeiten von Innendienstmitarbeitern können überhaupt unter den Vertriebsbegriff fallen? Besonderheiten der Vertriebssituation im Innendienst, verglichen mit der Tätigkeit des Außendienstes? Produktentwicklung und -überwachung (insbesondere Fragen zu Produktbegriff, Herstellerbegriff, Zielmarkt, Produktprüfung und -überwachung sowie zu Vertriebskanälen und zu bestehenden Versicherungsprodukten) Unterstützung des Vertriebs (Aus- und Weiterbildung, Kooperationsvereinbarungen, Vergütung, Informationen für Vertreiber und Kunden)“ Beantwortung Ihrer Fragen per Live-Chat durch den Vortragenden Dr. Ludwig PFLEGER (FMA) Dr. Rudolf SCHERRER (Wiener Städtische Versicherung AG VIG) | Fr, 5.7.2019 9.00-10.00 Uhr |
Modul 3: Auswirkungen der IDD auf die Schnittstellen zwischen VU und externen Vertrieb Dr. Ludwig PFLEGER (FMA) | Fr, 5.7.2019 11.00-12.00 Uhr |
Regulatorik: • Geldwäscherei-Bestimmungen im Rahmen der Good-Governance • Aktuelle Entwicklungen am österreichischen Versicherungsmarkt Spartenkunde: • Cyberversicherung • Schadenprävention und Risk-Engeneering in der Feuerversicherung Recht: • Praxisfragen zum Vertragsstorno |