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"Hals- und Beinbruch" Rechtsfragen der Unfallversicherung mit einem Seitenblick auf die Berufsunfähigkeitsversicherung

Datum: 26.09.2017, 9:00 - 17:00 Uhr
ReferentPalten
Ort: MID TOWN Meeting und Businesscenter, 1030 Wien, Ungargasse 64-66, Stiege 3, 1. Stock


Die Unfallversicherung ist eine besonders "streitträchtige" Sparte. Das verwundert nicht: Es geht um menschliche Schicksale und speziell bei Dauerfolgen um viel Geld. Entsprechend umfangreich ist die einschlägige OGH-Judikatur.


Dieses Seminar stellt die Rechtslage nach VersVG und AVB unter Einbindung der aktuellen höchstgerichtlichen Rechtsprechung ebenso praxisgerecht wie verständlich dar.

Zur „jungen“ Sparte Berufsunfähigkeitsversicherung liegen bislang nur wenige OGH-Entscheidungen vor. Da sich die Deckung aus dieser Sparte jedoch teilweise mit der Unfallversicherung überschneidet, biete sich ein Seitenblick auch darauf an.

Zielgruppe: MitarbeiterInnen von Versicherungsunternehmen in Vertrags- und Leistungsabteilungen, Versicherungsagenten, Versicherungsmakler, Rechtsanwälte


Arbeitsschwerpunkte

• Unfallbegriff nach AVB: Unfreiwilliges Ereignis - unfreiwillige Folge? Abgrenzung zur Krankheit? Was heißt „plötzlicher“ Auslöser? Unfälle mit außergewöhnlichen Folgen? Kausalkette - wie weit reicht die Zurechnung für den Unfallversicherer? Biss oder Stich eines Tieres als Unfall? Freizeit- oder Arbeitsunfall? ...

• Ausschlüsse vom Versicherungschutz: Sportunfälle, Flugunfälle, Alkoholbeeinträchtigung, Bewusstseinsstörung, strafbare Handlungen ...

• Leistungsgrenzen: Anrechnung bei Krankheiten, Anlagen, Vorschäden? Herzinfarkt? Bandscheibenschäden? Kinder, Jugendliche ohne eigenes Einkommen im selben Haushalt? ...

• Umfang der Entschädigung: Invaliditätsrente? Summenversicherung? Schadensversicherung? Neubemessung der Invalidität? Arbeitsunfähigkeit? ...

• Beweislast speziell in der Unfallversicherung: Wer beweist was? Wie "gut" muss der Beweis sein?

• Sachverständigenverfahren und Fälligkeit; Verbindlichkeit des Gutachtens? Kosten? Verzicht auf Verfahren?

• Vorvertragliche Anzeigeobliegenheiten des VN: "Gefährliche Sportarten"? Vorschädigungen? Vorversicherungen? Wann Leistungsfreiheit bei Verstoß? ...

• Vertragliche Obliegenheiten des VN in der Unfallversicherung

• Anspruchsberechtigung bei Versicherung für fremde Rechnung, insb auch bei minderjährigen Geschädigten

• Bezugsrechtberechtigte in der Unfallversicherung

• Auslegung von Klauseln in Unfall-AVB

• Unzulässige Klauseln in Unfall-AVB

• Kündigung von Unfallversicherungsverträgen: Insbesondere auch im Schadensfall

• Berufsunfähigkeitsversicherung: Versicherte Gefahr; Verhältnis zur Sozialversicherung; Vergleichstätigkeit; vorvertragliche Anzeige; Ausschlüsse; AVB-Klauseln


Referentin:

a.Unvi.-Prof. Dr. Eva PALTEN
Universität Wien


Teilnahmegebühr:

€ 505,- für Mitglieder der GVFW
€ 535,- für Nicht-Mitglieder der GVFW

- 20 % Mehrbucherbonus für den 2. und jeden weiteren Teilnehmer aus dem gleichen Unternehmen


Alle Preise sind Nettopreise.

Teilnahme- und Stornobedingungen:
Bei Seminaren mit begrenzter Teilnehmerzahl werden die Anmeldungen in der Reihenfolge ihres Eintreffens berücksichtigt. Der Veranstalter behält sich vor, aus wichtigen Gründen Seminare zu verschieben sowie Programmänderungen vorzunehmen. Eine schriftliche Stornierung ist bis zum 4.9.2017 kostenfrei. Nach Anmeldeschluss oder bei Nichterscheinen am Veranstaltungsort muss aus organisatorischen Gründen die volle Teilnahmegebühr verrechnet werden. Eine Ersatzperson kann gerne genannt werden. Die Seminargebühr bei Ganztagsseminaren umfasst die Seminarunterlage, das Mittagessen und Erfrischungen in der Pause. Die Rechnung gilt als Anmeldebestätigung und ist rechtzeitig vor dem Seminartermin zu bezahlen. Zahlungen bitte erst nach Rechnungseingang.

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