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Versicherungsvertragsrecht für den Praktiker

Datum: 1.6.2016, 9:00 - 17:00 Uhr
ReferentKath
Ort: MID TOWN Meeting und Businesscenter, A-1030 Wien, Ungarg. 64-66, Stiege 3/ 1. Stock


Das Seminar stellt die praxisrelevanten Vorschriften des allgemeinen Teils des Versicherungsvertragsrechts in Form eines einführenden Überblicks dar.

Der allgemeine Teil des Versicherungsvertragsrechts (entsprechend im Wesentlichen den §§ 1 - 80 VersVG) umfasst für sämtliche Versicherungszweige bedeutsame Regelungen in Abänderung oder Ergänzung der allgemeinen vertragsrechtlichen Bestimmungen des Zivilrechts. Kernpunkte dieses Regelungsregimes, die sich im versicherungsrechtlichen Alltag als besonders wichtig erweisen, werden im Rahmen des Seminars praxisgerecht anhand zahlreicher Judikaturbeispiele behandelt.

Zielgruppe: MitarbeiterInnen von Versicherern, vornehmlich aus den Bereichen Underwriting und Claims, Versicherungsmakler und andere Versicherungsvermittler, Rechtsanwälte, Schadenregulierer, alle mit versicherungsrechtlichen Themen befassten Personen.


Themenschwerpunkte

Arten der Versicherung:
Summen-, Schadensversicherung (§§ 1, 49ff VersVG)
Personen-, Sach-, Forderungsversicherung
Aktiven-, Passivenversicherung
Bündelversicherung, kombinierte Versicherung
Laufende Versicherung (§ 187 Abs 2 VersVG)

Gesetzliche (§ 1a VersVG) und vertragliche Vorläufige Deckung – Rückwärtsversicherung (§ 2 VersVG)

Abweichungen zwischen Polizze und Antrag bzw. getroffenen Vereinbarungen:
Billigungsklausel (§ 5 VersVG)
Schadenersatzansprüche gegen Versicherer und/oder Makler
Vollmachtsrechtliche Lösungsansätze (§§ 43f VersVG)

Obliegenheiten von VN und Versicherer: Gesetzliche und vertragliche Obliegenheiten

Verletzung von Obliegenheiten: Beweislast und Rechtsfolgen

Subjektive (§§ 61, 152, 181 VersVG) und objektive Risikoausschlüsse

Fälligkeit und Verjährung von Ansprüchen aus dem Versicherungsvertrag
(§§ 11f VersVG)


Vorvertragliche Anzeigepflicht und Gefahrerhöhung (§§ 16 – 30 VersVG):
Abgrenzungen
Inhalt des konkreten Pflichtenkreises
Voraussetzungen
Rechtsfolgen

Prämie (§§ 35 – 39a VersVG):
Fälligkeit und (rechtzeitige) Bezahlung
Verzug und Rechtsfolgen

Über-/Unterversicherung (§§ 51, 55 – 57 VersVG):
Bereicherungsverbot?
Vermeidung von Unterversicherung

Mehrfachversicherung (Doppel-, Mit-, Nebenversicherung); §§ 58 – 60 VersVG:
Spielarten und Abgrenzungen
Ausgleichsanspruch
Subsidiaritätsklauseln

Regress des Versicherers: §§ 67, 104, 158f VersVG; § 24 Abs 4 KHVG

Versicherung für fremde Rechnung (§§ 74 – 80 VersVG):
Anspruchslegitimation und -betreibung
Versicherung fremder Gefahrspersonen

Vertragsfremde Dritte und deren Stellung bzw Ansprüche:
Vinkulierung von Versicherungen
Hypothekargläubiger iRd Gebäude-Feuerversicherung
Bezugsberechtigung
Geschädigte Dritte iRd Haftpflichtversicherung


Referent:
Dr. Walter KATH, Zürich Versicherungs-AG

Teilnahmegebühr:
€ 505,- für Mitglieder der GVFW
€ 535,- für Nicht-Mitglieder der GVFW

- 20 %Mehrbucherbonus für den 2. und jeden weiteren Teilnehmer aus dem gleichen Unternehmen


Alle Preise sind Nettopreise.

Teilnahme- und Stornobedingungen:
Bei Seminaren mit begrenzter Teilnehmerzahl werden die Anmeldungen in der Reihenfolge ihres Eintreffens berücksichtigt. Der Veranstalter behält sich vor, aus wichtigen Gründen Seminare zu verschieben sowie Programmänderungen vorzunehmen. Eine schriftliche Stornierung ist bis zum 10.5.2016 kostenfrei. Nach Anmeldeschluss oder bei Nichterscheinen am Veranstaltungsort muss aus organisatorischen Gründen die volle Teilnahmegebühr verrechnet werden. Eine Ersatzperson kann gerne genannt werden. Die Seminargebühr bei Ganztagsseminaren umfasst die Seminarunterlage, das Mittagessen und Erfrischungen in der Pause. Die Rechnung gilt als Anmeldebestätigung und ist rechtzeitig vor dem Seminartermin zu bezahlen. Zahlungen bitte erst nach Rechnungseingang.

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