Dieses Seminar stellt die Rechtslage nach VersVG und AVB unter Einbindung der aktuellen höchstgerichtlichen Rechtsprechung umfassend, systematisch, praxisgerecht und auch für Nichtjuristen verständlich dar.
Zur „jungen“ Sparte Berufsunfähigkeitsversicherung liegen bislang nur wenige OGH-Entscheidungen vor. Da sich die Deckung aus dieser Sparte jedoch teilweise mit der Unfallversicherung überschneidet, bietet sich ein Seitenblick auch darauf an.
Zielgruppe: MitarbeiterInnen von Versicherungsunternehmen in Vertrieb, Vertrags- und Leistungsabteilungen, Versicherungsvertreter, Versicherungsmakler, Maklerbetreuer, Rechtsanwälte; medizinische Gutachter
Arbeitsschwerpunkte
• Unfallbegriff nach AVB: Unfreiwilliges Ereignis - unfreiwillige Folge? Abgrenzung zur Krankheit? Was heißt „plötzlicher“ Auslöser? Unfälle mit außergewöhnlichen Folgen? Kausalkette - wie weit reicht die Zurechnung für den Unfallversicherer? Biss oder Stich eines Tieres als Unfall? Freizeit- oder Arbeitsunfall? Unfall auch ohne Körperverletzung? Kann Selbstmord ein Unfall sein? Erfrieren, Ersticken, Verhungern ... als Unfallereignis?
• Ausschlüsse vom Versicherungschutz: Sportunfälle, Flugunfälle, Alkoholbeeinträchtigung, Bewusstseinsstörung, strafbare Handlungen ...
• Leistungsgrenzen: Anrechnung bei Krankheiten, Anlagen, Vorschäden? Herzinfarkt? Bandscheibenschäden?
• Mitversicherte Kinder ohne eigenes Einkommen im selben Haushalt?
• Auslegung von Klauseln in Unfall-AVB; unzulässige Klauseln in Unfall-AVB
• Umfang der Entschädigung: Taggeld? Völlige Arbeitsunfähigkeit? Taggeld bei Arbeitslosigkeit? Invaliditätsrente? Zu beachtende Fristen bei DI? Neubemessung der Invalidität?
• Beweislast speziell zu Unfallversicherung: Wer beweist was? Wie "gut" muss der Beweis sein?
• Fälligkeit? Sachverständigenverfahren? Verbindlichkeit des Gutachtens? Gutachtenskosten? Verzicht auf SV-Verfahren? Qualifizierte Ablehnung? Klagsfrist? Abfindungserklärung?
• Vorvertragliche Anzeigeobliegenheiten des VN: Was ist anzuzeigen? "Gefährliche Sportarten"? Zurückliegende Krankheiten, Vorschädigungen? Vorversicherungen? Kausalitätsgegenbeweis?
• Gesetzliche, vertragliche Obliegenheiten: Gefahrerhöhung? Rettung? Sonstige?
• Anspruchsberechtigung bei Versicherung für fremde Rechnung, insb auch bei minderjährigen Geschädigten
• Berufsunfähigkeitsversicherung: Versicherte Gefahr? Ausschlüsse? Vorvertragliche Anzeige? Vergleichstätigkeit? Verhältnis zur Sozialversicherung?
Referentin:
a.Univ.-Prof. Dr. Eva PALTEN, Universität Wien
Anrechenbarkeit Ihrer Weiterbildung:
Nettostunden: 6
Nettostunden Modul 1: 6
Teilnahmegebühr:
€ 505,- für Mitglieder der GVFW
€ 535,- für Nicht-Mitglieder der GVFW
- 20 % Mehrbucherbonus für den 2. und jeden weiteren Teilnehmer aus dem gleichen Unternehmen
Alle Preise sind Nettopreise.
Teilnahme- und Stornobedingungen:
Die Anmeldung erfolgt im Internet unter www.gvfw.at. Bei Seminaren mit begrenzter Teilnehmerzahl werden die Anmeldungen in der Reihenfolge ihres Eintreffens berücksichtigt. Der Veranstalter behält sich vor, aus wichtigen Gründen Seminare zu verschieben sowie Programmänderungen vorzunehmen. Eine schriftliche Stornierung ist bis zum 7.9.2020 kostenfrei. Nach Anmeldeschluss oder bei Nichterscheinen am Veranstaltungsort muss aus organisatorischen Gründen die volle Teilnahmegebühr verrechnet werden. Eine Ersatzperson kann gerne genannt werden. Die Seminargebühr bei Ganztagsseminaren umfasst die Seminarunterlage, das Mittagessen und Erfrischungen in der Pause. Die Teilnehmer verpflichten sich, die zur Verfügung gestellten Unterlagen ausschließlich für eigene Zwecke zu nutzen. Das Networking von Teilnehmern untereinander ist untrennbarer Bestandteil unseres Seminarangebotes. Der Teilnehmer ist sich daher bewusst, dass die Teilnehmerliste mit Namen und Firmenzugehörigkeit an die anderen Teilnehmer der Veranstaltung zum Zweck des Networkings und Erfahrungsaustausches zur Verfügung gestellt wird. Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass im Rahmen unserer Veranstaltungen Bild- und Tonmaterial in Form von Fotos und Videoaufzeichnungen durch von uns beauftragte Personen erstellt und zum Zweck der Nachberichterstattung in sozialen Medien und auf unserer Webseite veröffentlicht werden. Bei Aufnahmen, bei denen der Fokus auf einzelnen Personen liegt, haben die Teilnehmer jederzeit das Recht und die Möglichkeit, darauf hinzuweisen, dass sie nicht aufgenommen werden wollen. Die Aufnahmen werden auf Grundlage unseres berechtigten Interesses an der Gestaltung der Außendarstellung der GVFW verarbeitet. Die Rechnung gilt als Anmeldebestätigung und ist rechtzeitig vor dem Seminartermin zu bezahlen. Zahlungen bitte erst nach Rechnungseingang. Es gelten unsere Datenschutzbestimmungen gemäß http://www.gvfw.at/gvfw/gvfw.nsf/sysPages/datenschutz.html