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Einführung in das Schadenersatzrecht (inkl. Kostenrecht der ZPO)

Datum: 8.3.2018, 09:00 - 17:00 Uhr
ReferentPerner
Ort: Hilton Plaza, 1010 Wien, Schottenring 11


Das Schadenersatzrecht ordnet an, unter welchen Voraussetzungen jemand von einem anderen Aus-
gleich für eine Schädigung erlangen kann. Damit erlangt es für das Versicherungsrecht eine hervorra-
gende Bedeutung: So knüpft z.B. die Haftpflichtversicherung daran an, dass der Versicherungsnehmer einem Dritten zum Ersatz – eben nach schadenersatzrechtlichen Grundsätzen – verantwortlich ist (§ 149 VersVG).

Das Seminar bietet eine praxisnahe Aufarbeitung des Rechtsgebiets unter Berücksichtigung aktueller höchstgerichtlicher Judikatur. Außerdem wird ein Überblick über die Durchsetzung von Schadenersatz-
ansprüchen und die damit verbundenen Kosten gegeben.

Zielgruppe:
MitarbeiterInnen von Versicherern, vornehmlich aus den Bereichen Underwriting und Claims, Versicherungsmakler und andere Versicherungsvermittler, Rechtsanwälte, Schadenregulierer, alle mit versicherungsrechtlichen Themen befassten Personen.


Themenschwerpunkte:

Verschuldenshaftung nach ABGB: Wann wird gehaftet?
Haftung für fremdes Verhalten (Gehilfenhaftung)
Regress nach dem Dienstnehmerhaftpflichtgesetz (DHG)
Eisenbahn- und Kraftfahrzeughaftpflichtgesetz (EKHG)
Produkthaftungsgesetz (PHG)
Gerichtliche Durchsetzung von Schadenersatzansprüchen (Zuständigkeit)
Kostenrecht der ZPO

Referent:
Univ.-Prof. Dr. Stefan PERNER, Universität Linz

Teilnahmegebühr:

€ 505,- für Mitglieder der GVFW
€ 535,- für Nicht-Mitglieder der GVFW

- 20 % Mehrbucherbonus für den 2. und jeden weiteren Teilnehmer aus dem gleichen Unternehmen

Alle Preise sind Nettopreise.


Teilnahme- und Stornobedingungen:
Bei Seminaren mit begrenzter Teilnehmerzahl werden die Anmeldungen in der Reihenfolge ihres Eintreffens berücksichtigt. Der Veranstalter behält sich vor, aus wichtigen Gründen Seminare zu verschieben sowie Programmänderungen vorzunehmen. Eine schriftliche Stornierung ist bis zum 14.2.2018 kostenfrei. Nach Anmeldeschluss oder bei Nichterscheinen am Veranstaltungsort muss aus organisatorischen Gründen die volle Teilnahmegebühr verrechnet werden. Eine Ersatzperson kann gerne genannt werden. Die Seminargebühr bei Ganztagsseminaren umfasst die Seminarunterlage, das Mittagessen und Erfrischungen in der Pause. Die Teilnehmer verpflichten sich, die zur Verfügung gestellten Unterlagen ausschließlich für eigene Zwecke zu nutzen. Die Rechnung gilt als Anmeldebestätigung und ist rechtzeitig vor dem Seminartermin zu bezahlen. Zahlungen bitte erst nach Rechnungseingang.

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