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Grobe Fahrlässigkeit nach § 61 VersVG

Datum: 6.11.2015, 10:00 - 14:00 Uhr
ReferentLahnsteiner
Ort: MID TOWN Meeting und Businesscenter, A-1030 Wien, Ungarg. 64-66, Stiege 3/ 1. Stock


Dieses Seminar bietet sowohl eine systematische Darstellung als auch einen vertiefenden Einblick in die für die Versicherungspraxis besonders bedeutsamen Bestimmung des § 61 VersVG. Ob und unter welchen Voraussetzungen ein Verhalten als grob oder leicht fahrlässig zu beurteilen ist (und der davon abhängigen möglichen Leistungsfreiheit des Versicherers sowie weitergehender Rechtsfolgen) wird einer eingehenden Analyse unterzogen. Dazu werden Judikaturbeispiele zu verschiedenen Versicherungssparten der Sachversicherung (Haushaltsversicherung, Gebäudeversicherung, Feuerversicherung, Kfz-Kaskoversicherung) erläutert. Einen weiteren wichtiger Inhalt des Seminars bildet die Frage, welche dem Versicherungsnehmer nahestehenden Personen diesem im Hinblick auf § 61 VersVG zurechenbar sind.

Die Vermittlung des Stoffes erfolgt unter Berücksichtigung der aktuellen Judikatur und anhand von Fallbeispielen, Fallprüfungsschema, Checklisten sowie tabellarische Übersichten.

Zielgruppe: Praktiker, die sich einen vertiefenden Einblick zu Fragen der groben Fahrlässigkeit nach § 61 VersVG verschaffen wollen, wie etwa MitarbeiterInnen von Versicherungsunterneh-men, Versicherungsmakler und andere Versicherungsvermittler, Rechtsanwälte, Mitarbeiter von Interessenvertretungen, alle mit versicherungsrechtlichen Themen befassten Personen.


Referent:

Dr. Stefan LAHNSTEINER
Landl u. Edelmann Rechtsanwaltspartnerschaft

Teilnahmegebühr:
365,- für Mitglieder der GVFW
395,- für Nicht-Mitglieder der GVFW

- 20 % Mehrbucherbonus für den 2. und jeden weiteren Teilnehmer aus dem gleichen Unternehmen

Alle Preise sind Nettopreise.

Teilnahme- und Stornobedingungen:
Bei Seminaren mit begrenzter Teilnehmerzahl werden die Anmeldungen in der Reihenfolge ihres Eintreffens berücksichtigt. Der Veranstalter behält sich vor, aus wichtigen Gründen Seminare zu verschieben sowie Programmänderungen vorzunehmen. Eine schriftliche Stornierung ist bis zum 15.10.2015 kostenfrei. Nach Anmeldeschluss oder bei Nichterscheinen am Veranstaltungsort muss aus organisatorischen Gründen die volle Teilnahmegebühr verrechnet werden. Eine Ersatzperson kann gerne genannt werden. Die Seminargebühr bei Ganztagsseminaren umfasst die Seminarunterlage, das Mittagessen und Erfrischungen in der Pause. Die Rechnung gilt als Anmeldebestätigung und ist rechtzeitig vor dem Seminartermin zu bezahlen. Zahlungen bitte erst nach Rechnungseingang.

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