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Solvency II profession@l: Compliance Special für Versicherungen

Datum: 17.4.2018, 9:00 - 17:00 Uhr
ReferentKodada/ Konwitschka/ Saria/ Schadler-Liebl/ Schwarz/ Schweizer
Ort: Palais Hansen Kempinski Vienna, Schottenring 24


Der Compliance-Gedanke ist in den Versicherungsunternehmen nicht erst seit dem VAG 2016 verankert. Dessen ungeachtet hat diese Governance-Funktion durch das Regelwerk von Solvency II eine zusätzliche Bedeutung erhalten. Das gegenständliche Seminar trägt dem Rechnung und beleuchtet das Thema Compliance aus dem Blickwinkel von Aufsicht und Unternehmen. Zusätzlich runden Spezialthemen wie Geldwäscheprävention, Produktentwicklung, Informationspflichten und Haftungsvermeidungsstrategien das Seminar ab.

Durch den Seminarbesuch erhalten die Teilnehmer den Nachweis für ihre persönliche Weiterbildung (Teilnahmebestätigung).

Grundlagen:

Compliance in Versicherungsunternehmen
• Definition, Zusammenspiel mit anderen Governance-Funktionen, Organisation, Unvereinbarkeiten, Abgrenzungsfragen

• Fit&proper (fachliche Voraussetzungen)
• Abgrenzung des Aufgabengebietes, Compliance-Plan, Prozessverantwortung in ausgewählten Prozes-sen (Produktentwicklung, Veranlagung, Offenlegung, Kapitalmanagement etc.)
• Erkenntnisse aus den Vor-Ort-Prüfungen und Erwartungen der Aufsicht an die Compliance-Funktion

JUDr. Stanislava SARIA, PhD, Finanzmarktaufsichtsbehörde (FMA)


Spezialfragen von Compliance:

Neuerungen für Versicherungsunternehmen im Bereich der Geldwäscheprävention
• Änderungen für Versicherungsunternehmen durch das neue Finanzmarkt-Geldwäschegesetz
• Aktuelle Aufsichtspraxis der FMA im Bereich der Geldwäscheprävention
• Neue Rundschreiben der FMA im Bereich der Geldwäscheprävention

Dr. Christoph KODADA, Finanzmarktaufsichtsbehörde (FMA)

Informationspflichten und Produktentwicklung
• Welche Informationspflichten bringen IDD und PRIIPs?
• Zu welchem Zeitpunkt sind welche Informationspflichten zu erfüllen?
• Anpassung des Verkaufsprozesses an die IDD
• Was ändert sich in der Produktenwicklung mit der IDD und was ist die Erwartungshaltung der Aufsicht?
• Welche Rolle kommt der Compliance-Funktion zu?

Mag. Nicole SCHWEIZER, Finanzmarktaufsichtsbehörde (FMA)


Praxisbeiträge:

Compliance-Management in der Versicherungspraxis
• Aufbau und Organisationsformen der Compliance-Funktion
• Aufgaben der Compliance-Funktion im Geschäftsalltag und deren Einbindung in die Geschäftsprozes-se
• Aktuelle Herausforderungen: Rolle von Compliance bei der Vorbereitung auf und Implementierung der Versicherungsvertriebsrichtlinie (IDD) sowie der PRIIPs-Verordnung

MMag. Jasmin SCHWARZ, Vorsitzende der Arbeitsgruppe Compliance im VVO,
Vienna Insurance Group AG Wiener Versicherung Gruppe

Compliance in der Aufsichtspraxis
• Fit und Proper
• Kombinationen inklusive Mitigating Measures
• Proportionalität unter Hinweis auf erste Erfahrungen auf europäischer Ebene

Mag. Elisabeth SCHADLER-LIEBL, LL.M., Finanzmarktaufsichtsbehörde (FMA)

Haftung und Haftungsvermeidung
• Grundlagen und Unterschiede in der persönlichen Haftung von Vorstand und Mitarbeitern
• Persönliche Strategien zur Haftungsvermeidung
• Haftungsfreistellung – Anwendungsbereich und Grenzen
• D&O-Versicherung – Vor- und Nachteile zur Haftungsfreistellung
• Verjährung

Dr. Peter KONWITSCHKA, Schönherr Rechtsanwälte GmbH


Moderation:
Mag. Oskar ULREICH


Teilnahmegebühr:

€ 525,- für Mitglieder der GVFW
€ 555,- für Nicht-Mitglieder der GVFW

- 20 % Mehrbucherbonus für den 2. und jeden weiteren Teilnehmer aus dem gleichen Unternehmen

Alle Preise sind Nettopreise.


Teilnahme- und Stornobedingungen:
Bei Seminaren mit begrenzter Teilnehmerzahl werden die Anmeldungen in der Reihenfolge ihres Eintreffens berücksichtigt. Der Veranstalter behält sich vor, aus wichtigen Gründen Seminare zu verschieben sowie Programmänderungen vorzunehmen. Eine schriftliche Stornierung ist bis zum 26.3.2018 kostenfrei. Nach Anmeldeschluss oder bei Nichterscheinen am Veranstaltungsort muss aus organisatorischen Gründen die volle Teilnahmegebühr verrechnet werden. Eine Ersatzperson kann gerne genannt werden. Die Seminargebühr bei Ganztagsseminaren umfasst die Seminarunterlage, das Mittagessen und Erfrischungen in der Pause. Die Teilnehmer verpflichten sich, die zur Verfügung gestellten Unterlagen ausschließlich für eigene Zwecke zu nutzen. Die Rechnung gilt als Anmeldebestätigung und ist rechtzeitig vor dem Seminartermin zu bezahlen. Zahlungen bitte erst nach Rechnungseingang.

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