Als Adressaten entsprechender Ansprüche des Versicherungsnehmers kommen der Versicherer, seine Mitarbeiter, aber auch der Makler in Betracht, der den Vertrag platziert hat.
Das Seminar soll bei der Klärung der Frage helfen, unter welchen Voraussetzungen für Beratungsfehler gehaftet wird. Dabei wird insbesondere auch auf die schon vorhandene Judikatur zu dieser Frage eingegangen.
Zielgruppe: Mitarbeiter aus Versicherungsunternehmen, Versicherungsmakler, Rechtsanwälte
Aus dem Inhalt:
> Die Haftung des Versicherers für Beratungsfehler
- Zivilrechtliche Grundlagen der Haftung
- Reichweite der Beratungspflicht
- Die verschiedenen Phasen der Beratungsfehler
- Mitverschulden des Versicherungsnehmers
- Umfang der Haftung, Vorteilsausgleich
> Die Haftung des Versicherungsmitarbeiters für Beratungsfehler
- Eigenhaftung?
- Regress des Versicherers
> Die Haftung des Versicherungsmaklers für Beratungsfehler
- Unterschiede zur Haftung des Versicherers
- Unterschiede zur Haftung des Versicherungsmitarbeiters
- Der Pflichtenkatalog des Versicherungsmaklers („best advice“)
- Einzelfragen
Referent: em.o. Univ.-Prof. Dr. Attila FENYVES, Universität Wien, Institut für Zivilrecht
Die Seminarteilnahme wird im Rahmen des verpflichtenden beruflichen Weiterbildungsprogramms (CPD) für anerkannte Aktuare (AVÖ) im Ausmaß von 6 Punkten angerechnet. Alle Teilnehmer erhalten eine Bestätigung über den Seminarbesuch.
Teilnahmegebühr:
€ 525,- für Mitglieder der GVFW
€ 555,- für Nicht-Mitglieder der GVFW
Mehrbucherbonus:
- 20 % für den 2. und jeden weiteren Teilnehmer aus dem gleichen Unternehmen.
Alle Preise sind Nettopreise.
Teilnahme- und Stornobedingungen:
Bei Seminaren mit begrenzter Teilnehmerzahl werden die Anmeldungen in der Reihenfolge ihres Eintreffens berücksichtigt. Der Veranstalter behält sich vor, aus wichtigen Gründen Seminare zu verschieben sowie Programmänderungen vorzunehmen. Eine schriftliche Stornierung ist bis zum 17.09.2014 kostenfrei. Nach Anmeldeschluss oder bei Nichterscheinen am Veranstaltungsort muss aus organisatorischen Gründen die volle Teilnahmegebühr verrechnet werden. Eine Ersatzperson kann gerne genannt werden. Die Seminargebühr bei Ganztagsseminaren umfasst die Seminarunterlage, das Mittagessen und Erfrischungen in der Pause. Die Rechnung gilt als Anmeldebestätigung und ist rechtzeitig vor dem Seminartermin zu bezahlen. Zahlungen bitte erst nach Rechnungseingang.