Ab dem 1. Oktober 2018 gelten neue Regeln für den Vertrieb von Versicherungsprodukten. Die IDD, die dazu ergangenen Delegierten Verordnungen der Kommission und die FMA Lebensversicherung-Informationspflichtenverordnung bringen neue Informationspflichten für Versicherungsunternehmen. Der Kunde steht im Vordergrund. Jedes dem Kunden angebotene Versicherungsprodukt sollte stets den Wünschen und Bedürfnissen des Kunden entsprechen und in verständlicher Form präsentiert werden, damit der Kunde eine Entscheidung in voller Kenntnis der Sachlage treffen kann.
Im Seminar erfahren Sie, wie der österreichische Gesetzgeber die IDD umgesetzt hat und welche Anforderungen an die Informationen der Versicherungsunternehmen gestellt werden und wie die Versicherungsunternehmen bisher ihren Informationspflichten nachgekommen sind.
Arbeitsschwerpunkte:
Europarechtliche Grundlagen
Q&A von EIOPA
Informationspflichten nach dem VersVertrRÄG 2018
Lebensversicherung Informationspflichtenverordnung – was ändert sich?
Wann ist zu informieren?
Information über „sämtliche Kosten und Gebühren“
IPID & LIPID
Ändert sich etwas an der Modellrechnung?
Bisherige Umsetzung der Informationspflichten - Beispielfälle aus der Praxis
Was ist bei den jährlichen Informationspflichten zu beachten?
Erste Erfahrungen mit PRIIPs
Sanktionen und Maßnahmen
Referenten:
Dr. Ludwig PFLEGER
Finanzmarktaufsichtsbehörde (FMA)
Mag. Nicole SCHWEIZER Finanzmarktaufsichtsbehörde (FMA)
Die Seminarteilnahme wird im Rahmen des verpflichtenden beruflichen Weiterbildungs-
programms (CPD) für anerkannte Aktuare (AVÖ) im Ausmaß von 3,5 Punkten angerechnet. Alle Teilnehmer erhalten eine Bestätigung über den Seminarbesuch.
Teilnahmegebühr: € 365,- für Mitglieder der GVFW € 395,- für Nicht-Mitglieder der GVFW
- 20 % Mehrbucherbonus für den 2. und jeden weiteren Teilnehmer aus dem gleichen Unternehmen
Alle Preise sind Nettopreise.
Teilnahme- und Stornobedingungen: Bei Seminaren mit begrenzter Teilnehmerzahl werden die Anmeldungen in der Reihenfolge ihres Eintreffens berücksichtigt. Der Veranstalter behält sich vor, aus wichtigen Gründen Seminare zu verschieben sowie Programmänderungen vorzunehmen. Eine schriftliche Stornierung ist bis zum 4.6.2018 kostenfrei. Nach Anmeldeschluss oder bei Nichterscheinen am Veranstaltungsort muss aus organisatorischen Gründen die volle Teilnahmegebühr verrechnet werden. Eine Ersatzperson kann gerne genannt werden. Die Seminargebühr bei Ganztagsseminaren umfasst die Seminar-
unterlagen, das Mittagessen und Erfrischungen in der Pause. Die Teilnehmer verpflichten sich, die zur Verfügung gestellten Unterlagen ausschließlich für eigene Zwecke zu nutzen. Die Rech-
nung gilt als Anmeldebestätigung und ist rechtzeitig vor dem Seminartermin zu bezahlen. Zahlungen bitte erst nach Rechnungseingang.