• Unfallbegriff nach AVB: Unfreiwilliges Ereignis - unfreiwillige Folge? Abgrenzung
zur Krankheit? Unfälle mit außergewöhnlichen Folgen? Kausalkette - wie weit
reicht die Zurechnung für den Unfallversicherer? Biss oder Stich eines Tieres
als Unfall? Freizeit- oder Arbeitsunfall? ...
• Ausschlüsse vom Versicherungschutz: Sportunfälle, Flugunfälle,
Alkoholbeeinträchtigung, Bewusstseinsstörung, strafbare Handlungen ...
• Leistungsgrenzen: Anrechnung bei Krankheiten, Anlagen, Vorschäden?
Herzinfarkt? Bandscheibenschäden? Kinder, Jugendliche ohne eigenes
Einkommen im selben Haushalt? ...
• Umfang der Entschädigung: Invaliditätsrente? Summenversicherung?
Schadensversicherung? Neubemessung der Invalidität? Arbeitsunfähigkeit? ...
• Beweislast speziell in der Unfallversicherung: Wer beweist was? Wie "gut"
muss der Beweis sein?
• Sachverständigenverfahren und Fälligkeit; Verbindlichkeit des Gutachtens?
Kosten? Verzicht auf Verfahren?
• Vorläufiger Sofortschutz
• Vorvertragliche Anzeigeobliegenheiten des VN: "Gefährliche Sportarten"?
Vorschädigungen? Vorversicherungen? Wann Leistungsfreiheit bei Verstoß? ...
• Vertragliche Obliegenheiten des VN in der Unfallversicherung
• Anspruchsberechtigung bei Versicherung für fremde Rechnung, insb auch bei
minderjährigen Geschädigten
• Bezugsrechtberechtigte in der Unfallversicherung
• Auslegung von Klauseln in Unfall-AVB
• Unzulässige Klauseln in Unfall-AVB
• Kündigung von Unfallversicherungsverträgen: Insbesondere auch im
Schadensfall
Referentin: a.Univ.-Prof. Dr. Eva PALTEN, Universität Wien, Institut für Zivilrecht
Teilnahmegebühr:
€ 505,- für Mitglieder der GVFW
€ 535,- für Nicht-Mitglieder der GVFW
- 20 %Mehrbucherbonus für den 2. und jeden weiteren Teilnehmer aus dem gleichen Unternehmen
Teilnahmegebühr im Rahmen der Grundausbildung zum Schadenspezialisten: € 420,- für Mitglieder der GVFW € 450,- für Nicht-Mitglieder der GVFW -10 % Mehrbucherbonus! |