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Die Obliegenheiten im Versicherungsvertragsrecht

Datum: 12.10.2017, 9:00 - 17:00 Uhr
ReferentReisinger
Ort: MID TOWN Meeting und Businesscenter, A-1030 Wien, Ungarg. 64-66, Stiege 3/ 1. Stock


§ 6 VersVG regelt die Folgen der Verletzung von Obliegenheiten, die dem Versicherungsnehmer durch vertragliche Vereinbarung (insbesondere also in den Allgemeinen Versicherungsbedingungen) auferlegt werden. Die Anwendung dieser Bestimmung, die eine Zentralnorm des Versicherungsvertragsrechts darstellt, macht in der Praxis erfahrungsgemäß immer wieder Schwierigkeiten. Das Seminar soll dazu beitragen, diese Schwierigkeiten vermeiden zu helfen.

Nach einer allgemeinen Einführung, bei der Fragen der Beweislast, der Haftung für Obliegenheitsverletzungen Dritter oder von Besonderheiten der Kfz-Versicherung beantwortet werden, wird sehr ausführlich zu den wichtigsten Obliegenheiten der Kfz-Versicherung, der Sachversicherung und der allgemeinen Haftpflichtversicherung Stellung genommen. Im Vordergrund stehen Fallbeispiele und die Besprechung der umfangreichen Judikatur.

Bei den vorbeugenden Obliegenheiten stehen die in der Kfz-Versicherung allgemein bekannten Obliegenheiten Alkohol- und Führerscheinklausel sowie die Sicherheitsvorschriften der Sachversicherung im Mittelpunkt. Schwerpunkt der Obliegenheiten nach Eintritt des Versicherungsfalls ist die Aufklärungspflicht. Diese spezielle Ausprägung des im Versicherungsrecht vorherrschenden Grundsatzes von Treu und Glauben spielt in allen Sparten eine große Rolle. Daneben werden auch noch andere Mitwirkungspflichten des VN im Versicherungsfall behandelt.

Seminarziel: Die Teilnehmer lernen bei diesem Seminar, wichtige Regeln der Gesetze und Bedingungen in der Praxis richtig anzuwenden. Sie werden in die Lage gebracht, Unterschiede in den Obliegenheiten zu erkennen und die dazu bestehende umfangreiche Rechtsprechung richtig zu interpretieren.

Zielgruppe: Versicherungsunternehmen, Versicherungsmakler, Rechtsanwälte, Leasingfirmen, Leihwagenfirmen, Werkstätten, Fuhrparks, alle mit der KFZ-Versicherung befassten Personen.


Referent: Dr. Wolfgang REISINGER, Wiener Städtische Versicherung AG VIG

Teilnahmegebühr:

€ 505,- für Mitglieder der GVFW
€ 535,- für Nicht-Mitglieder der GVFW

- 20 % Mehrbucherbonus für den 2. und jeden weiteren Teilnehmer aus dem gleichen Unternehmen

Alle Preise sind Nettopreise.

Teilnahme- und Stornobedingungen:
Bei Seminaren mit begrenzter Teilnehmerzahl werden die Anmeldungen in der Reihenfolge ihres Eintreffens berücksichtigt. Der Veranstalter behält sich vor, aus wichtigen Gründen Seminare zu verschieben sowie Programmänderungen vorzunehmen. Eine schriftliche Stornierung ist bis zum 20.9.2017 kostenfrei. Nach Anmeldeschluss oder bei Nichterscheinen am Veranstaltungsort muss aus organisatorischen Gründen die volle Teilnahmegebühr verrechnet werden. Eine Ersatzperson kann gerne genannt werden. Die Seminargebühr bei Ganztagsseminaren umfasst die Seminarunterlage, das Mittagessen und Erfrischungen in der Pause. Die Rechnung gilt als Anmeldebestätigung und ist rechtzeitig vor dem Seminartermin zu bezahlen. Zahlungen bitte erst nach Rechnungseingang.

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