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Informationspflichten in der Lebensversicherung

Datum: 18.9.2014, 13:00-17:00 Uhr
ReferentKorinek / Schweizer
Ort: C3 Convention Center, 1030 Wien, Alfred-Dallinger-Platz 1/ Schlachthausgasse 28


Im Versicherungsbinnenmarkt sind AVB nicht mehr genehmigungspflichtig. Im Gegenzug gewinnen die Informationspflichten immer mehr an Bedeutung. Versicherungsunternehmen müssen ihre Kunden vor Vertragsabschluss über das Versicherungsprodukt informieren. Im Seminar werden die gesetzlichen Informationspflichten, insbesondere die FMA-Mindeststandards für die Informationspflichten in der Lebensversicherung – auch anhand von Praxisfällen – näher erläutert.

Arbeitsschwerpunkte:
  • Europarechtliche Grundlagen
  • Informationspflichten nach dem VAG
  • FMA-Mindeststandards Lebensversicherung
  • Vorgaben für die Leistungsdarstellung – Beispielfälle aus der Praxis
  • Wann und wie ist zu informieren?
  • Wen treffen die Informationspflichten?
  • Einordnung von Lebensversicherungsprodukten
    (fonds-, indexgebundene und kapitalanlageorientierte und klassische Lebensversicherung)
  • Darstellung von Garantieprodukten
  • Einbettung in das Compliance-System
  • Missstandsaufsicht der FMA
  • Europarechtliche Entwicklung - PRIPs

Referenten:
Dr. Stephan KORINEK
Finanzmarktaufsichtsbehörde (FMA)
Mag. Nicole SCHWEIZER
Finanzmarktaufsichtsbehörde (FMA)


Teilnahmegebühr:
€ 365,- für Mitglieder der GVFW
€ 395,- für Nicht-Mitglieder der GVFW

Mehrbucherbonus:
- 20 % für den 2. und jeden weiteren Teilnehmer aus dem gleichen Unternehmen.
Alle Preise sind Nettopreise.

Teilnahme- und Stornobedingungen:
Bei Seminaren mit begrenzter Teilnehmerzahl werden die Anmeldungen in der Reihenfolge ihres Eintreffens berücksichtigt. Der Veranstalter behält sich vor, aus wichtigen Gründen Seminare zu verschieben sowie Programmänderungen vorzunehmen. Eine schriftliche Stornierung ist bis zum 27.08.2014 kostenfrei. Nach Anmeldeschluss oder bei Nichterscheinen am Veranstaltungsort muss aus organisatorischen Gründen die volle Teilnahmegebühr verrechnet werden. Eine Ersatzperson kann gerne genannt werden. Die Seminargebühr bei Ganztagsseminaren umfasst die Seminarunterlage, das Mittagessen und Erfrischungen in der Pause. Die Rechnung gilt als Anmeldebestätigung und ist rechtzeitig vor dem Seminartermin zu bezahlen. Zahlungen bitte erst nach Rechnungseingang.
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