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Information, Beratung und Dokumentation im Versicherungsvertrieb nach Umsetzung der IDD

Datum: 12.6.2018, 9:00 - 17:00 Uhr
ReferentKath/ Wieser
Ort: Courtyard by Marriott Wien Messe, 1020 Wien, Trabrennstrasse 4


Die IDD bringt eine Neuordnung und beträchtliche Ausweitung der Informations-, Beratungs- und Dokumentationspflichten. Alle Versicherungsvertreiber (Versicherer und Versicherungsvermittler) sind vor die Aufgabe gestellt, sich Klarheit zu verschaffen, welche Informationen auf welche Weise und zu welchem Zeitpunkt dem Versicherungskunden bei Abschluss eines Versicherungsvertrages zu geben sind, welche konkreten Anforderungen aus den verschiedenen Pflichten und welche Rechts-, insbesondere Haftungsfolgen aus Verstößen resultieren.

Im Seminar werden folglich sämtliche vorvertraglichen Informationen erörtert, die sich aus der IDD bzw. den österreichischen Umsetzungsgesetzen (VAG, GewO) sowie sonstigen Rechtsvorschriften (z.B. dem VersVG, dem MaklerG, Fern-Finanzdienstleistungs-G) ergeben. Dabei wird analysiert, welche Änderungen sich im Vergleich mit der bisherigen Rechtslage ergeben. Ferner wird geklärt, welche konkreten Anforderungen aus der Beratungspflicht folgen.

Am Beginn steht die Herausarbeitung der wesentlichen Merkmale und Unterscheidungskriterien sämtlicher Erscheinungsformen von Versicherungsvertreibern, bis hin zu Annexvermittlern, Pseudomaklern und Assekuradeuren, sowie der daraus resultierenden Pflichtenlagen und der jeweiligen „Zurechnung“ an den Versicherer bzw. Kunden.


Referenten:

Dr. Walter KATH
Zürich Versicherungs-AG

Dr. Felix WIESER, LL.M. (Virginia)
Fachautor, Vortragender an der Donau-Universität Krems,
Of Counsel PwC Legal/ Oehner & Partner Rechtsanwälte GmbH


Teilnahmegebühr:
€ 520,- für Mitglieder der GVFW
€ 550,- für Nicht-Mitglieder der GVFW

- 20 % Mehrbucherbonus für den 2. und jeden weiteren Teilnehmer aus dem gleichen Unternehmen

Alle Preise sind Nettopreise.


Teilnahme- und Stornobedingungen:
Bei Seminaren mit begrenzter Teilnehmerzahl werden die Anmeldungen in der Reihenfolge ihres Eintreffens berücksichtigt. Der Veranstalter behält sich vor, aus wichtigen Gründen Seminare zu verschieben sowie Programmänderungen vorzunehmen. Eine schriftliche Stornierung ist bis zum 21.5.2018 kostenfrei. Nach Anmeldeschluss oder bei Nichterscheinen am Veranstaltungsort muss aus organisatorischen Gründen die volle Teilnahmegebühr verrechnet werden. Eine Ersatzperson kann gerne genannt werden. Die Seminargebühr bei Ganztagsseminaren umfasst die Seminarunterlage, das Mittagessen und Erfrischungen in der Pause. Die Teilnehmer verpflichten sich, die zur Verfügung gestellten Unterlagen ausschließlich für eigene Zwecke zu nutzen. Die Rechnung gilt als Anmeldebestätigung und ist rechtzeitig vor dem Seminartermin zu bezahlen. Zahlungen bitte erst nach Rechnungseingang.



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