Obliegenheiten und Risikoausschlüsse stellen – als wichtige Elemente der Risiko- wie der Verhaltenssteuerung – Kernbestandteile nahezu sämtlicher Versicherungssparten und -verträge dar. Spätestens im Versicherungsfall zeigt sich ihre essenzielle Bedeutung für Leistungspflicht und Leistungsfreiheit des Versicherers. Sie prägen die Tätigkeit in Vertrieb, Produktgestaltung, Underwriting und Schadenabwicklung gleichermaßen.
Das Seminar gibt einen umfassenden Überblick in die dafür maßgeblichen, komplexen rechtlichen Rahmenbestimmungen und – für die Praxis besonders wichtig – über einschlägige Fallkonstellationen und Judikaturbeispiele.
Die "Obliegenheit"; der "Risikoausschluss": Begriffsbestimmung, Abgrenzung voneinander sowie vom Begriff der wechselseitigen Vertragspflichten im Versicherungsverhältnis
Methoden zur Kategorisierung von Obliegenheiten und Risikoausschlüssen; praktische Bedeutung dieser Kategorisierung
Gesetzliche und vertragliche Obliegenheiten/Risikoausschlüsse
Die Gestaltung des Versicherungsvertrages/der AVB im Hinblick auf Obliegenheiten und Risikoausschlüsse
Ausgewählte, praktisch besonders bedeutsame vertragliche Obliegenheiten und Risikoausschlüsse aus verschiedenen Versicherungszweigen: Tatbestände und Judikaturüberblick
Voraussetzungen und Umfang der Leistungsfreiheit des Versicherers bei Obliegenheitsverletzung und Verwirklichung von Risikoausschlüssen
Schadenminderungs- und Abwendungsobliegenheit ("Rettungspflicht" – auch vorerstreckte – und Aufwandersatz: §§ 62f VersVG)
Die "subjektiven", gesetzlichen und vertraglichen Risikoausschlüsse (§§ 61, 152, 181 VersVG; ARB; AHVB/EHVB: grob fahrlässige/vorsätzliche Herbeiführung des Versicherungsfalles)
Das Verhalten Dritter, von Organen, Hilfspersonen und „Repräsentanten“ und dessen Bedeutung für die Leistungsfreiheit des Versicherers
Zielgruppe:
Mitarbeiter:innen von Versicherungsunternehmen, vornehmlich aus den Bereichen Schaden, Underwriting und Vertrieb, Versicherungsmakler:innen und -agent:innen, Rechtsanwält:innen, Schadenregulierer:innen, Sachverständige, Gebäudeverwalter:innen, alle mit versicherungsrechtlichen Themen befassten Personen
Durch die Teilnahme am Seminar erhalten die Teilnehmer:innen den Nachweis für ihre persönliche Weiterbildung (Teilnahmebestätigung). Diese dient als Nachweis der persönlichen Weiterbildung, auch nach IDD.
6 IDD-Nettostunden (Modul 1) Rechtskompetenz und Berufsrecht
Teilnahmegebühr:
€ 599,00 für Mitglieder der GVFW
€ 639,00 für Nicht-Mitglieder der GVFW
Alle Preise sind Nettopreise.
Anmeldeschluss: 29.9.2026
Die Rechnungen werden erst nach Anmeldeschluss versendet.
Teilnahme- und Stornobedingungen: Die Anmeldung erfolgt im Internet unter www.gvfw.at. Bei Seminaren mit begrenzter Teilnehmerzahl werden die Anmeldungen in der Reihenfolge ihres Eintreffens berücksichtigt. Der Veranstalter behält sich vor, aus wichtigen Gründen Seminare zu verschieben sowie Programmänderungen vorzunehmen. Eine schriftliche Stornierung ist bis zumAnmeldeschlussam 29.9.2026 kostenfrei. Nach Anmeldeschluss oder bei Nichterscheinen am Veranstaltungsort muss aus organisatorischen Gründen die volle Teilnahmegebühr verrechnet werden. Eine Ersatzperson kann gerne genannt werden. Die Seminargebühr bei Ganztagsseminaren umfasst die Seminarunterlage, das Mittagessen und Erfrischungen in der Pause. Die Teilnehmer verpflichten sich, die zur Verfügung gestellten Unterlagen ausschließlich für eigene Zwecke zu nutzen. Das Networking von Teilnehmern untereinander ist untrennbarer Bestandteil unseres Seminarangebotes. Der Teilnehmer ist sich daher bewusst, dass die Teilnehmerliste mit Namen und Firmenzugehörigkeit an die anderen Teilnehmer der Veranstaltung zum Zweck des Networkings und Erfahrungsaustausches zur Verfügung gestellt wird. Die Rechnung gilt als Anmeldebestätigung und ist rechtzeitig vor dem Seminartermin zu bezahlen. Zahlungen bitte erst nach Rechnungseingang. Es gelten unsere Datenschutzbestimmungen gemäß http://www.gvfw.at/gvfw/gvfw.nsf/sysPages/datenschutz.html