Die erfolgreiche Regressbetreibung zählt zu den schwierigsten Aufgaben des Schaden-managements. Hohem potenziellem Regressvolumen stehen beträchtliche Schwierigkei-ten gegenüber: diese reichen vom Erkennen möglicher Regresschancen über die sach-verständige Beweissicherung bis zur praktischen Durchsetzung des Regressanspruchs.
Die Rechtsprechung trägt das ihre dazu bei, Regressthemen „in Fluss zu halten“ – so wird u.a. auch die jüngste Entscheidung 7 Ob 99/23v zu Regressbeschränkungen im Rahmen der Gebäudesachversicherung gegenüber Mietern und deren praktische Aus-wirkung(en) für die Sach- und Haftpflichtversicherung eingehend erörtert.
Im Einzelnen werden dabei folgende Themen behandelt:
• Welche Ansprüche gehen in welchem Ausmaß auf den Versicherer über?
• Wann erfolgt der Forderungsübergang und wann verjährt der Regressanspruch?
• Welche Regressbeschränkungen und -hindernisse sind zu berücksichtigen (Quoten- und Befriedigungsvorrecht)
• Wer kommt als Regressschuldner in Betracht, wer nicht?
• Bedeutung und Reichweite des „Aufgabeverbots“
• Angehörigenprivileg
• Mitversicherung bestimmter Interessen und deren Auswirkung auf Regressforderungen
• Ausdrückliche und konkludente Regressverzichte
• Spezielle Regresskonstellationen: Regresse gegen „Kinder“, „Schwarzfahrer“, Dienstnehmer des VN
• Die komplexe Situation des Haftpflichtversicherers des potentiellen Regressschuldners
• Der Regress des Pflichthaftpflichtversicherers, insbesondere des Kfz-Haftpflichtversicherers, im „kranken Versicherungsverhältnis“
Zielgruppe:
Mitarbeiter:innen von VU, vornehmlich aus den Bereichen Schaden, Underwriting und Vertrieb, Versicherungsmakler:innen und -agent:innen, Rechtsanwält:innen, Schadenregulierer:innen, Sachverständige, Gebäudeverwalter:innen, alle mit versicherungsrechtlichen Themen befassten Personen
Durch die Teilnahme am Seminar erhalten die Teilnehmer:innen den Nachweis für ihre persönliche Weiterbildung (Teilnahmebestätigung). Diese dient als Nachweis der persönlichen Weiterbildung, auch nach IDD.
Anrechenbarkeit Ihrer Weiterbildung:
6 IDD-Stunden (Modul 1)
Rechtskompetenz und Berufsrecht
Teilnahmegebühr:
€ 599,- für Mitglieder der GVFW
€ 639,- für Nicht-Mitglieder der GVFW
Alle Preise sind Nettopreise.
Anmeldeschluss: 20.10.2026
Die Rechnungen werden erst nach Anmeldeschluss versendet.
Teilnahme- und Stornobedingungen:
Die Anmeldung erfolgt im Internet unter www.gvfw.at.Bei Seminaren mit begrenzter Teilnehmerzahl werden die Anmeldungen in der Reihenfolge ihres Eintreffens berücksichtigt. Der Veranstalter behält sich vor, aus wichtigen Gründen Seminare zu verschieben sowie Programmänderungen vorzunehmen. Eine schriftliche Stornierung ist bis zum 20.10.2026 kostenfrei. Nach Anmeldeschluss oder bei Nichterscheinen am Veranstaltungsort muss aus organisatorischen Gründen die volle Teilnahmegebühr verrechnet werden. Eine Ersatzperson kann gerne genannt werden. Die Seminargebühr bei Ganztagsseminaren umfasst die digital bereitgestellte Seminarunterlage, das Mittagessen und Erfrischungen in der Pause. Die Teilnehmenden verpflichten sich, die zur Verfügung gestellten Unterlagen ausschließlich für eigene Zwecke zu nutzen. Das Networking von Teilnehmenden untereinander ist untrennbarer Bestandteil unseres Seminarangebotes. Der Teilnehmende ist sich daher bewusst, dass die Teilnehmerliste mit Namen und Firmenzugehörigkeit an die anderen Teilnehmenden der Veranstaltung zum Zweck des Networkings und Erfahrungsaustausches zur Verfügung gestellt wird. Die Rechnung gilt als Anmeldebestätigung und ist rechtzeitig vor dem Seminartermin zu bezahlen. Zahlungen bitte erst nach Rechnungseingang.
Es gelten unsere Datenschutzbestimmungen gemäß https://www.gvfw.at/gvfw/gvfw.nsf/sysPages/datenschutz.html