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Geltungs-, Inhalts- und Transparenzkontrolle

Datum: 7.3.2017, 9:00 - 17:00 Uhr
ReferentFenyves
Ort: MID TOWN Meeting und Businesscenter, A-1030 Wien, Ungarg. 64-66, Stiege 3/ 1. Stock


Die Frage, ob auf Klauseln in AVB die Unklarheitenregel (§ 915 ABGB) anwendbar ist bzw. ob sie der Geltungskontrolle (§864a ABGB), der Inhaltskontrolle (§ 879 Abs 3 ABGB) und der Transparenzkontrolle (§ 6 Abs 3 KschG) unterliegen, beschäftigt die österreichischen Gerichte in zunehmendem Ausmaß. Der OGH musste sich mit dieser Frage bereits in einer Reihe von Entscheidungen beschäftigen, zum Teil in Individualprozessen, immer öfter aber auch in Verbandsverfahren gemäß § 28 KschG. Die Auswirkungen dieser Entscheidungen auf die Versicherungswirtschaft können nicht hoch genug eingeschätzt werden.

Das Seminar beschäftigt sich daher eingehend mit den Voraussetzungen für die Anwendung der genannten Kontrollmechanismen und den Folgen für die (in Verbandsverfahren sehr vielen) Versicherungsverträge, die mit dem Entfall von Klauseln verbunden sind. Dabei wird insbesondere auch die bisherige Judikatur des OGH dargestellt.

Zielgruppe: Mitarbeiter aus den Fachabteilungen von Versicherungsunternehmen, Versicherungsjuristen und Rechtsanwälte

Seminarinhalt:

> Auslegung von AVB als Ausgangspunkt

> Unklarheitenregel

> Geltungskontrolle
- objektive Ungewöhnlichkeit
- subjektive Ungewöhnlichkeit

> Inhaltskontrolle
- berechtigte Deckungserwartungen
- umfassende Interessenabwägung

> Transparenzkontrolle
- Einzelausprägungen
- Verhältnis zum Bestimmtheitsgebot und zur Unklarheitenregel

> Verhältnis der Kontrollmechanismen zueinander

> Lückenfüllung
- geltungserhaltende Reduktion?
- ergänzende Vertragsauslegung?

> Besonderheiten des Verbandsprozesses


Referent:

em.o.Univ.-Prof. Dr. Attila FENYVES
Universität Wien, Institut für Zivilrecht

Teilnahmegebühr:
€ 525,- für Mitglieder der GVFW
€ 555,- für Nicht-Mitglieder der GVFW

- 20 %Mehrbucherbonus für den 2. und jeden weiteren Teilnehmer aus dem gleichen Unternehmen

Alle Preise sind Nettopreise.

Teilnahme- und Stornobedingungen:
Bei Seminaren mit begrenzter Teilnehmerzahl werden die Anmeldungen in der Reihenfolge ihres Eintreffens berücksichtigt. Der Veranstalter behält sich vor, aus wichtigen Gründen Seminare zu verschieben sowie Programmänderungen vorzunehmen. Eine schriftliche Stornierung ist bis zum 13.2.2017 kostenfrei. Nach Anmeldeschluss oder bei Nichterscheinen am Veranstaltungsort muss aus organisatorischen Gründen die volle Teilnahmegebühr verrechnet werden. Eine Ersatzperson kann gerne genannt werden. Die Seminargebühr bei Ganztagsseminaren umfasst die Seminarunterlage, das Mittagessen und Erfrischungen in der Pause. Die Rechnung gilt als Anmeldebestätigung und ist rechtzeitig vor dem Seminartermin zu bezahlen. Zahlungen bitte erst nach Rechnungseingang.

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