Vor diesem Hintergrund hat sich Österreich bewusst dazu entschlossen, das Aufsichtsrecht (VAG) neu zu fassen und dabei auf eine Novellierung des bestehenden Gesetzes zu verzichten. Dies bedeutet eine völlige Neugestaltung des Versicherungsaufsichtsgesetzes und bietet die Möglichkeit, dem VAG eine neue Struktur zu geben und auch Anpassungen jenseits der Solvency II-Erfordernisse vorzunehmen.
Im Seminar wird das VAG-neu samt weiterem Zeitplan vorgestellt, wobei der Schwerpunkt auf den durch Solvency II hervorgerufenen Änderungen liegen wird.
Die Teilnehmer erhalten einen kompakten und strukturierten Überblick über die umfassendste Änderung des VAG seit Beitritt zur Europäischen Union, womöglich sogar seit der Verfassung des aktuellen VAG im Jahre 1978.